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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I.
Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten
des Käufers
1.
Der Käufer ist an die Bestellung vier
Wochen gebunden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn
der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser
Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung
ausgeführt ist.
2.
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für Nebenabredungen
und Zusicherungen
sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
3.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers
aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
4.
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche für
den Kauf des Bestellten notwendigen Formulare zu
unterschreiben.
Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist
der Verkäufer
berechtigt,
Schadenersatz zu verlangen.
II.
Preise
1.
Alle Preisen verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
2.
Preiserhöhungen ( max. 4% ) seitens des Herstellers/Importeurs
bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten
und werden an den Käufer weitergegeben (nicht bei Bestandsfahrzeugen).
3.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 4% besteht von beiden
Vertragsparteien ein
schadenersatzfreies Rücktrittsrecht.
4.
Preiserhöhungen seitens des Herstellers/Importeur bei
den Sonderausstattungen werden
in voller Höhe an
den Kunden weitergegeben.
III.
Zahlung/Zahlungsverzug
1.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes
in bar, oder
mit Vorabüberweisungen, oder LZB-Scheck (nach Absprache)
fällig.
2.
Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz
der Deutschen Notenbank
berechnet. Sie
sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
eine Belastung mit
einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere
Belastung nachweist.
IV.
Lieferung und Lieferverzug
1.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können,
sind schriftlich
anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden
nachträgliche
Vertragsänderungen
vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin
oder eine
Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
2.
Der Käufer kann 8 Wochen nach Überschreitung eines
verbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist
zu liefern mit dem
Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf
der Frist
ablehne. Mit dem Zugang
der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer
kann
neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa
entstandenen Schadens verlangen;
dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 3%
des vereinbarten Kaufpreises.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom
Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen; dieser
beschränkt
sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5%
des vereinbarten Kaufpreises.
3.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen,
z.B. durch
Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne
eigenes Verschulden
vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 und 2 genannten Termine
und
Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt
eine
entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4.
Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen
über Lieferumfang, Masse und
Gewichte,
Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes
sind
Vertragsinhalt; sie
sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten
Eigenschaften,
sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand
fehlerfrei ist.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen in Farbton
sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während
der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird
und die Änderungen für den Käufer
zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller/Importeur
zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstand Zeichen oder
Nummern gebraucht , können
allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
5.
Der Verkäufer ist von der Lieferung freigestellt,
-
wenn der Kaufgegenstand vom Vorlieferanten nicht geliefert
wird
-
wenn durch Gesetzesänderung ein Export wesentlich erschwert
wird
Ein
Schadenersatz in diesen Fall wegen Nichterfüllung ist
ausgeschlossen.
6.
Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist,
ab Kopenhagen/Dänemark.
V.
Abnahme
1.
Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach
Zugang der Bereitstellungsanzeige
den Kaufgegenstand
am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht,
innerhalb diese
Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
2.
Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher
Probefahrten bis
höchstens 10
km zu halten.
3.
Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel
auf, die nach Rüge während der
Frist nach
Ziffer 1 nicht innerhalb von 8 Tagen vollständig beseitigt
werden, kann der Käufer
die Abnahme ablehnen.
4.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes
länger als 14 Tage ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige
vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand,
so kann der
Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist
von 14 Tage setzen mit der Erklärung,
dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach
erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Der Setzung einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme
ernsthaft und entgültig verweigert
oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des
Kaufpreises nicht imstande ist.
Bei Personenkraftwagen mit nicht gängiger Ausstattung,
bei selten verlangten Fahrzeugtypen
bedarf es in diesen Fällen auch nicht der Bereitstellung.
5.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt
dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises.
Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer einen höheren oder
der
Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
6.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme
vom Käufer oder seinen
Beauftragten
gelenkt, so haftet der Käufer für dabei entstandene
Schäden, wenn diese vom
Fahrzeuglenker
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch
bestehen für
alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer
im Zusammenhang mit
dem Kaufgegenstand
nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
steht
das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer
zu. Auf verlangen des Käufers ist der
Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,
wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
anderweitig eine angemessene
Sicherung besteht.
VII.
Garantie / Gewährleistung
1.
Der Umfang der Garantie / Gewährleistung richtet sich
nach den jeweiligen Bestimmungen
des
Herstellers / Importeurs. Gewährleistungsansprüche
sind an den entsprechenden
Vertragshändler im
jeweiligen Zulassungsland zu stellen.
VIII.
Gerichtsstand
1.
Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
IX.
Verschiedenes
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein,
so bleiben alle andere
Bestimmungen rechtswirksam.
.
X. Fahrzeugvermittlungen
Bei Fahrzeugvermittlungen kommt ein Vertrag erst mit einem
Auftrag und der Auftragsbestätigung seitens des Lieferanten
zustande. Es gelten die allg. Geschäftsbedingungen des
Lieferanten.
XI.
Widerrufsrecht
Bei Kaufverträgen:
Ist der Käufer eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB,
die als Verbraucher (Person, die den Vertrag zu einem Zweck
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen
ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung bzw. der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf
ist zu richten an:
euroautoDIREKT
Strandstraße 7
D-18519 Brandshagen
Telefon +49-(0)38328-80684
Fax +49-(0)38328-80685
E-Mail kunde@euroautoDIREKT.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer uns
die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
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