Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb
dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung
ausgeführt ist.

2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabredungen
und
Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

4. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche für den Kauf des Bestellten notwendigen Formulare zu
unterschreiben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer
berechtigt,
Schadenersatz zu verlangen.

II. Preise

1. Alle Preisen verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.

2. Preiserhöhungen ( max. 4% ) seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der
Lieferzeit
vorbehalten und werden an den Käufer weitergegeben (nicht bei Bestandsfahrzeugen).

3. Bei Preiserhöhungen von mehr als 4% besteht von beiden Vertragsparteien ein
schadenersatzfreies Rücktrittsrecht.

4. Preiserhöhungen seitens des Herstellers/Importeur bei den Sonderausstattungen werden
in voller Höhe
an den Kunden weitergegeben.

III. Zahlung/Zahlungsverzug

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes
in bar,
oder mit Vorabüberweisungen, oder LZB-Scheck (nach Absprache) fällig.

2. Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Notenbank
berechnet.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit
einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche
Vertrags
änderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine
Lieferfrist erneut zu
vereinbaren.

2. Der Käufer kann 8 Wochen nach Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder
einer unver
bindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist
zu liefern mit
dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist
ablehne. Mit dem
Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann
neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen;
dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 3%
des vereinbarten Kaufpreises.

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom
Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser
beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

3. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
z.B.
durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist
zu liefern, verändern die in Ziffern 1 und 2 genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine
entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.

4. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Masse und
Ge
wichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind
Vertragsinhalt;
sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften,
sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen in Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer
zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller/Importeur zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstand Zeichen oder Nummern gebraucht , können
allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

5. Der Verkäufer ist von der Lieferung freigestellt,
- wenn der Kaufgegenstand vom Vorlieferanten nicht geliefert wird
- wenn durch Gesetzesänderung ein Export wesentlich erschwert wird
Ein Schadenersatz in diesen Fall wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

6. Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Kopenhagen/Dänemark.

V. Abnahme

1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige
den
Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb diese
Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

2. Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis
höchstens
10 km zu halten.

3. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge während der
Frist
nach Ziffer 1 nicht innerhalb von 8 Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Käufer
die Abnahme ablehnen.

4. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang
der
Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der
Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tage setzen mit der Erklärung,
dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und entgültig verweigert
oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Bei Personenkraftwagen mit nicht gängiger Ausstattung, bei selten verlangten Fahrzeugtypen
bedarf es in diesen Fällen auch nicht der Bereitstellung.

5. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises.
Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder
der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

6. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinen
Beauf
tragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei entstandene Schäden, wenn diese vom
Fahrzeug
lenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zu
stehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch
bestehen
für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit
dem Kauf
gegenstand nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht
das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Auf verlangen des Käufers ist der
Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene
Sicherung besteht.

VII. Garantie / Gewährleistung

1. Der Umfang der Garantie / Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen
des
Herstellers / Importeurs. Gewährleistungsansprüche sind an den entsprechenden
Vertragshändler
im jeweiligen Zulassungsland zu stellen.

VIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
ein
schließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Ver
käufers.

IX. Verschiedenes

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle andere
Bestimmungen rechtswirksam.

.

X. Fahrzeugvermittlungen

Bei Fahrzeugvermittlungen kommt ein Vertrag erst mit einem Auftrag und der Auftragsbestätigung seitens des Lieferanten zustande. Es gelten die allg. Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

XI. Widerrufsrecht

Bei Kaufverträgen:
Ist der Käufer eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung bzw. der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

euroautoDIREKT
Strandstraße 7
D-18519 Brandshagen
Telefon +49-(0)38328-80684
Fax +49-(0)38328-80685
E-Mail kunde@euroautoDIREKT.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.


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Telefon +49-(0)38328-80684 | Telefax +49-(0)38328-80685